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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen König KFZ-Gutachter (Autoglas König), vertreten durch Nabil El Haichar, nachfolgend „Auftragnehmer" genannt, und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber" genannt, geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers auf dem Gebiet der KFZ-Sachverständigentätigkeit, insbesondere für die Erstellung von KFZ-Gutachten, Unfallgutachten, Wertgutachten, Schadensgutachten und sonstigen begutachtenden Leistungen.

(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt durch Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann ausdrücklich oder durch Ausführung der Dienstleistung erfolgen. Kontakt: Telefon 01578 1096491 oder E-Mail nabil-el@web.de.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt unverzüglich nach Eingang des Auftrags.

(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig erteilt. Stellt sich nachträglich heraus, dass die vom Auftraggeber gemachten Angaben unrichtig oder unvollständig waren, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach Maßgabe des erteilten Auftrags und der anerkannten Regeln der Technik sowie den Grundsätzen der KFZ-Sachverständigentätigkeit.

(2) Zum Leistungsumfang gehören je nach Auftragsart:

  • Besichtigung und Begutachtung des Fahrzeugs am vereinbarten Ort
  • Fotografische Dokumentation des Fahrzeugzustands bzw. der Schäden
  • Ermittlung der Schadenshöhe und/oder des Fahrzeugwerts
  • Erstellung eines schriftlichen Gutachtens
  • Übermittlung des Gutachtens an den Auftraggeber und/oder die zuständige Versicherung

(3) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Mehrkosten, die durch vom Auftraggeber gewünschte Änderungen entstehen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

(4) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und Urheberrecht an allen im Rahmen der Auftragsdurchführung erstellten Gutachten, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen vor. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Nachweise unverzüglich und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • Unterlagen zum Unfallhergang (ggf. Polizeibericht)
  • Angaben zur Versicherung des Unfallgegners
  • Reparaturunterlagen, Wartungsheft, TÜV-Berichte
  • Bei Wertgutachten: Nachweise über Sonderausstattung, Umbauten etc.

(2) Der Auftraggeber hat für einen ungestörten und sicheren Zugang zum Fahrzeug sowie für ausreichende Beleuchtung und Arbeitsmöglichkeiten Sorge zu tragen.

(3) Werden erforderliche Unterlagen oder Informationen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag auszusetzen oder – nach vorheriger Androhung – vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Auftraggeber die bis dahin entstandenen Kosten zu tragen.

(4) Der Auftraggeber hat den Zugang zum Fahrzeug an dem vereinbarten Termin zu ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger Erreichbarkeit des Fahrzeugs kann eine Wartezeitpauschale berechnet werden.

§ 5 Vergütung

(1) Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Sachverständige (GV-SB) oder nach der zwischen den Parteien getroffenen individuellen Vereinbarung.

(2) Sofern der Auftraggeber nicht Schuldiger eines Verkehrsunfalls ist, erfolgt die direkte Abrechnung der Gutachtenkosten mit der gegnerischen Kfz-Versicherung. Der Auftraggeber ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet, es sei denn, die Versicherung weigert sich die Kosten zu tragen.

(3) Bei Selbstverschulden, Kaskoschäden oder nicht versicherten Schäden ist der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Honorars verpflichtet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(4) Kommt es nach Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber zu einer Stornierung ohne wichtigen Grund, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Stornogebühr zu verlangen. Diese beträgt:

  • Bei Stornierung bis 24 Stunden vor dem Termin: 50 €
  • Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 80 % des vereinbarten Honorars
  • Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage: 100 % des vereinbarten Honorars

(5) Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(6) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.

§ 6 Abnahme und Übergabe

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gutachten nach Fertigstellung abzunehmen.

(2) Die Übergabe des Gutachtens erfolgt in der vereinbarten Form (E-Mail, Post oder persönliche Übergabe).

(3) Beanstandungen bezüglich des Gutachtens sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Gutachten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass er die Beanstandung nicht fristgerecht geltend machen konnte.

(4) Offensichtliche Fehler oder Unvollständigkeiten des Gutachtens kann der Auftragnehmer jederzeit berichtigen. Dies gilt auch nach Abnahme des Gutachtens.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, uneingeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Die Haftungsbegrenzung nach Absatz 2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen.

(5) Die Haftung des Auftragnehmers für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Gewinn ausdrücklich garantiert.

§ 8 Verjährung

(1) Ansprüche des Auftraggebers aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag verjähren in drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

(2) Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 9 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO, BDSG, TDDDG). Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen der Auftragsdurchführung erhobenen Daten zur Erfüllung des Auftrags zu verarbeiten und gegebenenfalls an die zuständige Versicherung, Gerichte oder sonstige beteiligte Stellen zu übermitteln, soweit dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

(3) Auftragsdaten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (in der Regel 3 Jahre gemäß HGB/AGO) gespeichert und danach gelöscht.

§ 10 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(2) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Sollte eine solche Regelung nicht möglich sein, sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine neue Regelung zu vereinbaren, die dem ursprünglich Gewollten möglichst nahekommt.

§ 11 Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Rüsselsheim am Main.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt auch für Ansprüche aus außervertraglichen Haftungsverhältnissen, die mit dem Auftragsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

§ 12 Anwendbares Recht

(1) Auf alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(2) Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Hinweis: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: Juni 2026

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